Die Abgrenzung der sachlich und räumlich relevanten Märkte ist für eine Freistellung vom Kartellverbot wichtig. Zur Definition der relevanten Märkte bedient sich die Europäische Kommission einer Methodik, die auf der Europäischen Denkschule aufbaut.
Ziel der Marktabgrenzung ist die Bestimmung der Bereiche, in denen Wettbewerb stattfindet. Die EU-Kommission wendet hierfür harte quantitative Analysemethoden, wie den so genannten Hypothetischen Monopolistentest, an.
Zur Bestimmung aller vernünftigerweise zur Verfügung stehenden alternativen Produkte wird die Reaktion der Konsumenten auf eine hypothetische Erhöhung des Marktpreises für die Güter der betroffenen Unternehmen um 5%-10% untersucht (sog. ‘SNIPP-Test’). Ist der Hypothetische Monopolistentest nicht profitabel, werden die Substitutionsgüter zum relevanten Markt hinzugefügt. Der Test wird so lange fortgeführt, bis eine Preiserhöhung profitabel ist. Zusätzlich findet die Angebotssubstituierbarkeit Anwendung.
Die Bekanntmachung über die Definition des relevanten Marktes der Europäische Kommission setzt aus wie ein Markt abgegrenzt wird.
EE&MC verfügt über zahlreiche Erfahrungen bei Marktabgrenzungen und auch über moderne analytische Werkzeuge wie Conjoint-Analysen, um Marktabgrenzungen, die der Bekanntmachung entsprechen, vorzunehmen.
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