In Wettbewerbsfällen steht die Marktabgrenzung im Zentrum der ökonomischen Analysen. Wird eine Vereinbarung vom Kartellverbot erfasst oder nicht, hängt auch von signifikanten Marktanteilsschwellen ab.

 

Bevor die Höhe der Marktanteile bestimmt werden kann, ist zunächst die Abgrenzung der relevanten Märkte gefordert. Zum Einsatz kommt eine Reihe quantitativer Tests ökonometrischer und statistischer Art.

 

Im Februar 2024 hat die Europäische Kommission eine überarbeite Bekanntmachung über die Marktabgrenzung in Wettbewerbsverfahren angenommen. In diese Bekanntmachung gibt die Kommission Leitlinien für praktische Anwendung der Konzepte und Grundsätze für die Marktabgrenzung.

 

Die überarbeite Bekanntmachung ersetzt die ursprüngliche aus dem Jahr 1997 und spiegelt die bedeutenden Entwicklungen seither wider, insbesondere die zunehmende Digitalisierung und die neuen Formen des Angebots von Waren und Dienstleistungen sowie die Vernetzung des Handelsaustauschs. Dazu gehört die Bedeutung nicht preisbezogener Parameter sowie Hinweise zu digitalen Märkten, innovationsintensiven Wirtschaftszweigen und der Abgrenzung des räumlich relevanten Markets.

 

EE&MC wendet folgende Testverfahren zur Marktabgrenzung in der Praxis erfolgreich an:

  • Schätzung der Elastizitäten und Preiskreuzelastizitäten der Nachfrage nach einem Produkt,
  • Untersuchung der Gleichartigkeit der Preisentwicklung im Laufe der Zeit,
  • Untersuchungen der Kausalität zwischen Preisreihen,
  • Untersuchung der Ähnlichkeit des Preisniveaus,
  • Untersuchung der Konvergenz von Preisniveaus,
  • Verbraucherpräferenzen (inklusive von nichtpreislicher Parameter),
  • Nachweis der Substitution in jüngster Vergangenheit und den
  • HM-Test (oder SNIPP-Test).
Bekanntmachung über die Marktabgrenzung
EE&MC zum Einsatz ökonomischer Methoden zur Abgrenzung des relevanten Marktes