EE&MC sind ausgewiesene ökonomische Experten, die sich auf die digitale Ökonomie spezialisiert haben. Unter Anwendung der neuen ökonomischen Konzepte der digitalen Ökonomie kann eine ordnungsgemäße kartellrechtliche Überprüfung einer Akquisition ermöglicht werden.
Professor Doris Hildebrands besondere Forschungsinteressen gelten der Marktdefinition und Marktmachtbewertung in digitalen Märkten. Eine Spezialisierung, die ihre jahrelangen erfolgreichen Fusionsbearbeitungen in Europa verstärkt.
Die Digitalisierung verändert viele Branchen tiefgreifend. Neue Geschäftsmodelle entwickeln sich: Suchmaschinen, Preisvergleichswebsites, soziale Netzwerke sowie Geschäftsmodelle in der „Sharing Economy“ oder unterbrechende Innovationen. Problematisch ist, dass digital erfolgreiche Geschäftsmodelle ein Kippen der Märkte verursachen können. Eine daraus entstehende Marktmacht kann nicht mehr durch Markteintritte erfolgreich kontrolliert werden. In digitalen Märkten finden sich demnach meist große Akteure, die ihre Marktmacht von einem Markt in den nächsten benachbarten Markt übertragen wollen.
Digitale Geschäftsmodelle werden häufig auch als Plattformen oder Netzwerke betrieben. Ein Hauptmerkmal einer digitalen Plattform besteht darin, dass sie eine direkte Interaktion zwischen zwei Nutzergruppen ermöglicht (z.B. zwischen Käufern und Verkäufern oder zwischen Werbetreibenden und Empfängern). Digitale Netzwerke ermöglichen wiederum eine direkte Interaktion zwischen Mitgliedern ein und derselben Nutzergruppe, beispielsweise den Nutzern eines sozialen Netzwerks.
Einige digitale Plattformen haben sich zum Dreh- und Angelpunkt für alle Arten von Geschäftstransaktionen entwickelt, angefangen bei Kommunikation oder Werbung für die Vermittlung von Geschäftsabschlüssen bis hin zu dem direkten Vertrieb von Gütern. Das Datenvolumen, das über diese Plattformen abgewickelt wird, nimmt ständig zu. Die Akquisition von Start-ups mit einer schnell wachsenden Nutzerbasis durch führende digitale Plattformen erfordert neue wettbewerbsökonomische Bewertungsansätze.
Wettbewerbsbehörden in der EU haben sich beschäftigt mit solche sogenannte “killer acquisitions”. In 2021 hat der Europäische Kommission die Anwendung der Artikel 22 von der EU Fusionskontrollverordnung geändert, welche nationale Behörden die Möglichkeit gibt der Kommission zu fragen ob er eine Fusion untersuchen kann. Die Kommission ermutigt jetzt nationale Behörden um Transaktionen zu verweisen die nicht angemeldet werden müssten. Deutschland und Österreich haben eine Transaktionswert-Schwelle introduziert, unter welche manche Übernahme angemeldet werden muss wegen eines hohen Preises statt Umsatz.
Dieser Bedarf wird dadurch befeuert, dass die traditionellen ökonomischen Ansätze in digitalen Märkten nicht greifen, da die Dienstleistungen beispielsweise nur in einem sehr geringen Maße Grenzkosten aufweisen. In traditionellen Märkten entspricht der Preis den Grenzkosten. In neuen digitalen Märkten beeinflussen andere Attribute als die Grenzkosten die Preisbildung. Darüber hinaus sind traditionelle Schadenstheorien kaum geeignet, potenzielle Risiken einer Akquisition von Start-ups in der digitalen Ökonomie angemessen zu bewerten.