Artikel 102 AEUV verbietet den Missbrauch einer marktbeherrschenden Position innerhalb des gemeinsamen Marktes oder in bedeutenden Teilen desselben, soweit der Handel zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten beeinträchtigt wirdDie Interpretation von Artikel 102 AEUV folgt der Europäischen Denkschule ("competition on the merits"). 


Wann ist ein Unternehmen marktbeherrschend?

Zur Bestimmung einer Marktbeherrschung ist der Grad der Konzentration in einem Markt eines der wichtigsten strukturellen Elemente. Die Analyse der Marktstruktur ist ein Schlüsselindikator für eine tatsächliche oder eine potentielle Marktbeherrschung. 

 

So erfüllen beispielsweise Kampfpreise den Missbrauchstatbestand. Diese werden dann angenommen, wenn ein Unternehmen mit einer marktbeherrschenden Stellung am Markt Preise setzt, die in erster Linie das Ziel verfolgen, einen Wettbewerber vom Markt zu verdrängen oder zu schwächen. Üblicherweise beinhaltet dieses Vorgehen selektive Preiskürzungen, unprofitable Preise und eine Preispolitik, die auf einen ganz bestimmten Konkurrenten ausgerichtet ist.

 

EE&MC hat das erforderliche Know-how und die entsprechende Erfahrung, um qualifiziert zu beraten:
 

  • Nach Abgrenzung und Analyse der relevanten Märkte wird untersucht, ob von einer Marktbeherrschung auszugehen ist oder nicht.
  • In der daran anschließenden Prüfung eines möglichen Missbrauchs werden anspruchsvolle Testverfahren angewendet.