EE&MC wendet die Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission und der Gerichte im Sinne der Europäischen Schule konsequent und erfolgreich an. Dies bedeutet, dass die EE&MC-Wettbewerbsexperten umfassende ökonomische Analysen durchführen, um mögliche Wettbewerbsbeschränkungen zu identifizieren.

 

Artikel 101 (1) AEUV verbietet Vereinbarungen, deren Zweck oder Effekt es ist, den Wettbewerb innerhalb des gemeinsamen Marktes zu beeinträchtigen, zu verhindern oder zu beseitigen.

 

Entscheidend in der Beurteilung von Vereinbarungen ist die ökonomische Analyse der Wettbewerbssituation im relevanten Markt.

 

Eine Freistellung vom Kartellverbot ist nach Artikel 101 (3) AEUV möglich, sofern die positiven Effekte der betreffenden Vereinbarungen ihre negativen Effekte überwiegen. Solche Bewertungen erfordern komplexe ökonomische Analysen.

 

EE&MC hat die Expertisen, um Ihnen bei der Feststellung zu helfen, ob Ihre Vereinbarung mit den Kartellvorschriften im Einklang steht.

 

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