In den letzten Jahren haben sowohl die Europäische Kommission wie nationale Regierungen reagiert auf die wachsende Marktmacht von Big-Tech-Unternehmen durch die Einführung von Regulierung, um Wettbewerb zu erstarken.
Auf EU-Ebene ist der Digital Markets Act (DMA) in 2022 eingeführt und anwendbar seit Mai 2023. Der DMA gibt die Kommission die möglichkeit große digitalen Unternehmen zu benennen wie “Gatekeeper” wann sie spezifische Schwelle übersteigen und wann sie zentralen Platformmdienste liefern. Diese Unternehmen haben sich an die Gebote und Verbote der DMA zu halten.
In September 2023, die Kommission hat Amazon, Apple, Google, Meta, Microsoft und TikTok wie Gatekeeper benennt. Sie mussen sich ab März 2024 an der DMA halten.
Die deutsche Regierung hat §19a GWB angenommen, welche im Januar 2021 in Kraft getreten ist. Seit diese Änderung kann das Bundeskartellamt Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.
Das Kartellamt hat schon konkludiert das Google, Meta, Amazon und Apple den Vorschriften unterliegen, und untersucht jetzt, ob Microsoft auch den Vorschriften unterliegt.
Diese Entwicklungen werden die nächste Jahren ein immer wichtiger Rolle spielen im EU-Wettbewerbsrecht.