Die Europäische Kommission hat einen Praktischen Leitfaden zur Ermittlung des Schadensumfangs bei Schadenersatzklagen veröffentlicht. Hier finden sich wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse zu den durch Kartellrechtsverstöße verursachten Schäden sowie die Methoden und Techniken für die Ermittlung der Schäden. (Veröffentlichung 11. Juni 2013)
Im Praktischen Leitfaden der Europäischen Kommission gilt der Grundsatz, dass der Geschädigte in die Lage zu versetzen ist, in der er sich befände, wenn kein Kartell vorgelegen hätte. Die Geschädigten sollten Ersatz für ihren gesamten Verlust erhalten. Der Schadensersatz umfasst daher nicht nur den Ersatz für die Vermögenseinbuße (damnum emergens), sondern auch für den entgangenen Gewinn (lucrum cessans), sowie die Zahlung von Zinsen von dem Zeitpunkt an, an dem die Schädigung entstanden ist.
EE&MC hat mit den im Praktischen Leitfaden der Kommission beschriebenen Methoden und Techniken in den letzten Jahren umfangreiche Erfahrungen aufgebaut, die erfolgreich in der Praxis angewendet werden.