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Ökonomische Analysen und Beweisführung

Ökonomische Gutachten und Gegengutachten

Die ökonomisch fundierte Auswertung großer Datenbestände bildet den methodischen Ausgangspunkt unserer Begutachtung. Erst auf dieser empirisch gesicherten Grundlage entfaltet sich die eigentliche ökonomische Analyse, in der Hypothesen formuliert, Marktmechanismen modelliert und die gewonnenen Daten in eine überprüfbare ökonomische Argumentation überführt werden.

EE&MC erstellt auf einem robusten und transparent dokumentierten Datenfundament ökonomische Gutachten und Gegengutachten für nationale und internationale Verfahren, Schiedsverfahren und Verwaltungsverfahren. Die Gutachten verbinden empirische Evidenz mit theoretischer Stringenz und sind darauf ausgelegt, komplexe ökonomische Sachverhalte einfach, verständlich, präzise und gerichtsfest zu kommunizieren.

Diese Gutachten entsprechen den methodischen und inhaltlichen Vorgaben, wie sie beispielsweise bei nationalen Verfahren der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) für die gerichtliche Verwertbarkeit ökonomischer Beweismittel formuliert hat. Danach muss ein ökonomisches Gutachten auf nachvollziehbaren, transparent dokumentierten und empirisch überprüfbaren Datengrundlagen beruhen. Es hat die maßgeblichen ökonomischen Zusammenhänge in einer Weise darzustellen, die sowohl wissenschaftlich fundiert als auch für das Gericht und die Parteien nachvollziehbar ist. Die methodische Vorgehensweise muss offengelegt, die empirischen Daten sachgerecht aufbereitet und die Schlussfolgerungen müssen logisch aus der ökonomischen Theorie und den empirischen Befunden abgeleitet sein.

Darüber hinaus orientiert sich EE&MC bei der Erstellung seiner Gutachten an den vom Bundeskartellamt in seiner Bekanntmachung zu Standards für ökonomische Gutachten vom 20. Oktober 2010 (abrufbar unter www.bundeskartellamt.de) formulierten Anforderungen. Diese verlangen, dass ökonomische Gutachten (i) einen klaren Bezug zur kartellrechtlichen Fragestellung herstellen, (ii) vollständig nachvollziehbar und replizierbar sind (d.h. inkl. aller Rohdaten), (iii) ihre Annahmen und Methoden transparent offenlegen, (iv) interne Konsistenz und Kongruenz der Analysen wahren, (v) eine allgemein verständliche nicht-technische Zusammenfassung enthalten und (vi) sich auf etablierte ökonomische Theorien und empirische Methoden stützen.

Neben den Maßstäben des BGH und den Standards des Bundeskartellamts richtet EE&MC die Erstellung und Dokumentation seiner Gerichtsgutachten an den „Best Practices for the Submission of Economic Evidence and Data Collection“ der Europäischen Kommission (DG COMP) vom 17. Oktober 2011 (abrufbar unter LexUriServ.do) aus. 

Maßgeblich für unsere Arbeit sind insbesondere eine (i) präzise Formulierung der prüfungsrelevanten ökonomischen Fragestellung und der testbaren Hypothesen, (ii) Datenrelevanz und -zuverlässigkeit einschließlich vollständiger Replikationsfähigkeit (Daten, Code, Bereinigungsschritte), (iii) methodengerechte Identifikation und transparente Begründung der ökonometrischen Spezifikation, (iv) klare Berichterstattung und ökonomische Einordnung der Ergebnisse mit Beachtung statistischer wie wirtschaftlicher Signifikanz sowie (v) systematische Robustheits- und Sensitivitätsanalysen. 

EE&MC orientiert sich bei der Gutachtenerstellung an den dargestellten Maßstäben und mit besonderem Augenmerk auf Voraussetzungen einer gerichtlichen und behördlichen Verwertung. Wir folgen den in der Wissenschaft und Praxis anerkannten Standards zu technischer Qualität, Transparenz und Prüfbarkeit einschließlich Replikationsmöglichkeiten.

Darüber hinaus arbeiten die EE&MC-Sachverständigen bei der Erstellung von Gutachten eng mit den prozessführenden Rechtsanwälten zusammen. Die ökonomische Argumentation wird im Teamverbund so ausgestaltet, dass sie den durch die Prozessstrategie vorgegebenen Beweiszielen entspricht, ohne ihre wissenschaftliche Eigenständigkeit einzubüßen. Auf diese Weise entsteht eine kohärente Verbindung zwischen ökonomischer Analyse und rechtlicher Argumentation, die den gerichtlichen Anforderungen an Relevanz, Nachvollziehbarkeit und Substantiierung gerecht wird. Gerade diese interdisziplinäre Herangehensweise zeichnet die Arbeit von EE&MC aus. Beide federführende EE&MC-Partner sind Ökonomen und Juristen. 

Bei Gegengutachten (engl. sogenannte Rebuttals) liegt der Schwerpunkt auf der kritischen Analyse der Annahmen, Datenverwendungen und Schlussfolgerungen anderer ökonomischer Experten. EE&MC bewertet die methodische Konsistenz, Robustheit und empirische Tragfähigkeit fremder Gutachten. Potentielle fehlerhafte Spezifikationen, multikollineare Schätzansätze oder unzulässige Kausalinterpretationen werden aufgedeckt und ökonomisch erläutert.